Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Auto Beer Ihrem Service Partner rund um Ihr Auto

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Liefer- und Verkaufsbedingungen der Firma

Auto Beer, Max-Plank-Straße 3. 52499 Baesweiler für importierte Fahrzeuge

1. Es gelten nur schriftliche Absprachen und Vereinbarungen.


2. Die Ausstattung des Fahrzeuges richtet sich nach dem Kaufvertrag / verbindliche Bestellung. Angaben in der bei Vertragsabschluß gültigen Beschreibungen, z.B. Hersteller - prospekten, über Lieferumfang, Leistung, Maße, Betriebsstoffverbrauch usw. des Kaufgegenstands sind unverbindlich und keine zugesicherten Eigenschaften. Dies ist bedingt durch übliche werkseitige Änderungen während der laufenden Produktion und die übliche Serienstreuung. EU - Fahrzeuge können von der deutschen Serienausstattung abweichen. Dies gilt selbstverständlich nicht für die schriftlich vereinbarten Ausstattungsmerkmale wie z.B. ABS, Airbags.


3. Die Fahrzeuge werden mit COC- Dokumente und auf Wunsch mit der Zulassungsbescheinigung Teil II ausgeliefert. Die Garantie richtet sich nach den jeweiligen Herstellerbedingungen,


4. Gewährleistungsansprüche sind an die Vertragshändler der Herstellerwerke zu richten.


5. Sogenannte EU - Fahrzeuge können gegebenenfalls im Exportland, z.B. Frankreich eine Tageszulassung zum Zwecke des Exports aufweisen.


5. Preisänderungen (max. 3%), Konstruktions- oder Formänderungen, sowie Änderung des Lieferumfanges seitens des Herstellers / Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.


6. Der Lieferant ist von der Lieferung freigestellt: - wenn das Fahrzeug vom Vorlieferanten nicht geliefert wird, - wenn unvorhergesehen eine deutliche Preiserhöhung vom Lieferanten vorgenommen wird, - wenn ein Import durch Gesetzesänderung wesentlich erschwert wird. Ein Schadenersatz wegen Nichterfüllung ist in diesem Fall ausgeschlossen.


7. Alle Liefertermine verstehen sich unverbindlich.


8. Wird ein unverbindlicher Liefertermin um mehr als 8 Wochen überschritten, kann der Käufer nach Ablauf einer von ihm gesetzten, angemessenen Nachfrist von der Bestellung zurücktreten. Der Käufer kann einen Verzugsschaden nur geltet machen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.


9. Die Abnahme des Fahrzeuges hat innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung über die Bereitstellung des Fahrzeuges zu erfolgen. Bleibt Käufer nach Ablauf einer Nachfrist in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, die vertragliche Leistung abzulehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 15% des Kaufpreises zu fordern.


10. Die Verzugszinsen werden mit 5% p. a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.


11. Die Zahlung kann nur mit Bargeld, per LZB-Scheck oder durch Vorüberweisung erfolgen.


12. Der Käufer verpflichtet sich, Zug um Zug gegen Aushändigung des Fahrzeuges den Kaufpreis zu zahlen. Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung uneingeschränktes Eigentum der Firma Auto Beer, Baesweiler.


13. Gerichtstand ist Aachen


14. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben alle anderen Bestimmungen rechtswirksam.

Stand September 2007